Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

gültig ab 01.10.2014 - aktuelle Änderung im Bereich Datenschutz vom 24.05.2018

Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten rechtsverbindlich für alle geschäftlichen Beziehungen von Simone Pliquett als Tierheilpraktikerin und dem Tierhalter.

 

1. Behandlungsvertrag
Der Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611ff BGB kommt zustande, wenn der Tierhalter das generelle Angebot der Tierheilpraktikerin annimmt und sich an die Tierheilpraktikerin zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.

 

Die Tierheilpraktikerin kann einen Behandlungsvertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen ablehnen. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Tierheilpraktikerin für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

 

Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages:

 

Die Tierheilpraktikerin berät den Tierhalter fachlich und wirtschaftlich über anwendbare Therapiemöglichkeiten und deren Vor- und Nachteile. Der Tierhalter hat das Recht, Therapiemöglichkeiten auszuwählen. Sollte er von diesem Recht kein Gebrauch machen, trifft die Tierheilpraktikerin die Wahl.

 

Die Behandlung trächtiger Tiere erfolgt auf eigenes Risiko des Tierhalters.

 

Je nach Art der Verletzung oder Erkrankung behält sich die Tierheilpraktikerin eine Überweisung an einen Tierarzt vor.

 

Bei den angebotenen Therapiemöglichkeiten sowohl therapeutischer als auch diagnostischer Art kann es sich um Methoden handeln, die teilweise weder wissenschaftlich belegt noch naturwissenschaftlich-schulmedizinisch anerkannt sind.

 

Die Tierheilpraktikerin übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapieziels. Die Therapie wird an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Tieres nach Art, Rasse, Alter, Geschlecht und körperlichen Voraussetzungen orientiert. Ein Heilerfolg kann weder in Aussicht gestellt noch gewährleistet werden.

 

Alle Ansprüche aus versehentlichen oder unwissentlichen Falschinformationen sind ausgeschlossen.

 

2. Terminvereinbarung
Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per Post, Fax, Mail oder telefonisch mit der Tierheilpraktikerin vereinbart wurden.

 

Bei Verspätung eines Patienten/ Tierhalters zu einem Termin wird die aufgewendete Wartezeit in Rechnung gestellt. Die Tierheilpraktikerin ist nicht verpflichtet, diese selbstverschuldete Verspätung nachzuholen oder vom Honorar abzuziehen.

 

Termine, die innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt, werden dem Tierhalter mit 15,00 € in Rechnung gestellt. In diesem Zeitraum werden Absagen per SMS, WhatsApp oder per Email nicht akzeptiert.
Tritt der Tierhalter bei Ankunft der Tierheilpraktikerin am Behandlungsort von dem Behandlungsvertrag zurück, so wird ihm die vereinbarte Behandlung in Rechnung gestellt. Wurde vorab keine Behandlung vereinbart, so werden ihm die entstandenen Aufwandskosten zuzüglich einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 15,00 € in Rechnung gestellt.
Ausgenommen sind wichtige unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe in Form höherer Gewalt nach BGB.

 

Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zu Verzögerungen kommen. Hat der Tierhalter seine Telefonnummer oder seine Mobilfunknummer hinterlassen, so wird er - wenn möglich - unverzüglich über die Verzögerung informiert.

 

3. Fahrtkosten
Die Höhe der Fahrtkosten pro km kann der jeweils gültigen Preisliste entnommen werden.


4. Honorar und Zahlungsbedingungen
Die Tierheilpraktikerin hat für ihre Dienstleistung Ansprüche auf ein Honorar. Es gelten die in der jeweils gültigen Preisliste aufgeführten Sätze, soweit das Honorar nicht individuell zwischen Tierheilpraktikerin und Tierhalter vereinbart wurde. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen.
Wünsche oder Bitten nach Ratenzahlung oder eventuelle Preisnachlässe bei Tierschutzfällen sind vor Beginn der Behandlung durch den Tierhalter anzusprechen.

 

Leistungen können bar oder gegen Rechnung erbracht werden. Der Bezahlung erfolgt in bar nach der Behandlung oder nach Rechnungsstellung per Überweisung. Alle gestellten Rechnungen sind ohne jeden Abzug innerhalb von 10 Tagen fällig.

 

Erfolgt die Zahlung nach erster Mahnung (Mahngebühren 5,00 €) nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung der Vorgang einem Inkassobüro übergeben und das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen.

 

Vermittelt die Tierheilpraktikerin Leistungen Dritter (z.B. Laboruntersuchungen) an den Tierhalter, ist sie berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Leistungen als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen.
Lässt die Tierheilpraktikerin Leistungen durch Dritte erbringen, die sie selbst überwacht (z.B. Laborleistungen), sind diese Leistungen Bestandteil der Honorare der Tierheilpraktikerin.

 

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§ 43 AMG i.d.F. der 8. Änderung 1998) ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimittel Tierheilpraktikern nicht gestattet. Die Direktverabreichung an Patienten durch die Tierheilpraktikerin ist jedoch nach wie vor zulässig, da dies keine Abgabe sondern eine Verwendung ist. Daraus folgert, dass Honorare der Tierheilpraktikerin  grundsätzlich die verwendeten Arzneimittel enthalten und eine wie immer geartete Herausrechnung oder Spezifizierung nicht möglich ist. Die Verwendung von vom Patienten mitgebrachten Arzneimitteln durch die  Tierheilpraktikerin ist ausgeschlossen.

 

Dahingegen stellt die Abgabe von Arzneimitteln durch Apotheken an den Tierhalter für verordnete oder empfohlene Arzneimittel ein nicht durch diese AGB erfasstes Direktgeschäft dar, das auf die Honorar- und Rechnungsgestaltung der Tierheilpraktikerin keinen Einfluss hat. Dies gilt auch für freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere Hilfsmittel, die von der Tierheilpraktikerin empfohlen und vom Patienten in einschlägigen Verkaufsstellen bezogen werden. Dabei hat der Patient freie Wahl der Apotheke oder Verkaufsstelle.

 

Die Abgabe von freiverkäuflichen Arzneimitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Hilfsmitteln ist der Tierheilpraktikerin oder mit ihr wirtschaftlich verbundenen Unternehmen gestattet. Unter der Prämisse der freien Wahl der Verkaufsstelle können diese Produkte von der Tierheilpraktikerin in Gewinnerzielungsabsicht verkauft oder gegen Provision vermittelt werden.

 

5. Haftung
Der Tierhalter haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.

 

6. Datenschutz und Vertraulichkeit
Der Tierbesitzer wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass seine angegebenen Daten aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zweck der Be- und Verarbeitung gespeichert werden. Der Tierhalter verzichtet hiermit auf besondere Benachrichtigung lt. DSGVO (EU-Datenschutz Grundverordnung).

 

Der Inhalt von Beratungsgesprächen, Behandlungen und Krankenakten unterliegt der Schweigepflicht. Die Tierheilpraktikerin kann nur nach schriftlicher Erlaubnis durch den Tierhalter davon entbunden werden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters erfolgt und anzunehmen ist, dass der Tierhalter zustimmen wird.
Sobald die Tierheilpraktikerin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Auskunft verpflichtet ist, entfällt die Schweigepflicht.
Ferner entfällt die Schweigepflicht, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen die Tierheilpraktikerin oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

 

Der Tierhalter hat das Recht, einen Auszug aus seiner Kartei zu erhalten, welcher honorarpflichtig ist.

 

Die Unterlagen werden bis 10 Jahre nach der letzten Behandlung oder bis 5 Jahre nach dem Tod des Patienten in der Tierheilpraxis aufbewahrt.

 

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht München. Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde.

 

8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.


Die AGB gibt's als PDF im Downloadbereich.